Portrait
Zweck gemäss Siftungsurkunde
Unterstützung und Förderung von
Institutionen, Personen und Projekten im In- und Ausland, welche in
gemeinnütziger Weise wohltätige, humanitäre,
erzieherische, bildende, soziale, wissenschaftliche, kulturelle oder
künstlerische Zwecke verfolgen. Die Stiftung kann in diesen
Bereichen auch direkte Unterstützungsleistungen an
natürliche Personen oder eigene Projekte durchführen.
Unterstützung und Förderung gemeinnütziger
Bestrebungen irgendwelcher Art, namentlich auf dem Gebiet der
öffentlichen Wohlfahrt (wie beispielsweise Kultur- und
Denkmalpflege, Wohneigentumsförderung; Fürsorge
für unterstützungsbedürftige und
-würdige Jugendliche, Betagte, Invalide; Errichtung von
Spitälern und Heimen; wissenschaftliche Lehre und Forschung;
Entwicklungshilfe; Unterstützung von Kirchgemeinden
für Projekte gemeinnütziger Natur).
Stiftungsrat
Andreas Bachmann, Zug, Präsident
Verena Gebauer, Uitikon,Ehrenpräsidentin
Peter Hasler, Zürich, Vizepräsident
André Gebauer, Oberrieden, Mitglied
Hans Hebeisen, Affoltern am Albis, Mitglied und Sekretär
Kontrollorgane
Eidgenössisches Departement des Innern,
Aufsichtsbehörde
BDO AG Zürich, Revisionsstelle
Steuerbefreiung
Die Stiftung ist steuerbefreit
Sekretariat
Gebauer Stiftung
Zweierstrasse 129
8003 Zürich
Kontaktperson Hans Hebeisen
Telefon 044 307 70 72
Telefax 044 307 70 71
E-Mail info@gebauerstiftung.ch
Vergabungspraxis
Der Stiftungsrat bestimmt aufgrund der
Zweckbestimmung sachliche Schwerpunkte, für welche er
während einer gewissen Zeit Beitragsgesuche entgegennimmt. Es
werden somit nicht laufend sämtliche möglichen
Sachgebiete abgedeckt. In sich abgeschlossene Projekte oder
Teilprojekte werden bevorzugt.
Aktuell bevorzugt der Stiftungsrat:
- Projekte zur Befriedigung existenzieller
Grundbedürfnisse in Entwicklungsländern
- Projekte im Bereich des Gesundheitswesens in
Entwicklungsländern
- Institutionen, welche verdiente Jugendliche in ihrer
weiteren Ausbildung fördern
- Projekte, die sich dem Erhalt und der Förderung Schweizerischen Brauchtums widmen;
berücksichtigt werden Projekte von überregionaler Bedeutung, nicht jedoch lokale Anlässe
- Projekte zum Erhalt Schweizerischer Kulturgüter
An Einzelpersonen werden keine Beiträge ausgerichtet.
Einzureichende Informationen und Unterlagen
Name des zu finanzierenden Projekts
Kontaktdaten des Gesuchstellers
- Name/Firma
- Postanschrift
- Ansprechperson
- Telefonnummer
- Telefax
- E-Mail
- Website
Informationen zum Gesuchsteller
- Statutarischer Zweck
- Bisherige praktische Tätigkeit
- Ist der Gesuchsteller steuerbefreit?
- Letzter Geschäftsbericht mit Jahresrechnung
Kurzdarstellung des Projekts (höchstens
zwei A4-Seiten)
- Antrag an Gebauer Stiftung
- Projekt
- Ziel
- Budget
- Finanzierung
Gesuche und Beilagen sind 5-fach in deutscher Sprache einzureichen
Letzte Einreichtermine zur Behandlung an den nachfolgenden Sitzungen:
30. September und 31. März.
Kommunikation seitens der Stiftung
Wenn
die Stiftung innert 2 Monaten auf einen Antrag nicht reagiert, gilt er
als abgelehnt. Aus Spargründen erfolgt keine Mitteilung an den
Gesuchsteller, und die Unterlagen werden unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Auf elektronisch eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
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