Portrait

Zweck gemäss Siftungsurkunde

Unterstützung und Förderung von Institutionen, Personen und Projekten im In- und Ausland, welche in gemeinnütziger Weise wohltätige, humanitäre, erzieherische, bildende, soziale, wissenschaftliche, kulturelle oder künstlerische Zwecke verfolgen. Die Stiftung kann in diesen Bereichen auch direkte Unterstützungsleistungen an natürliche Personen oder eigene Projekte durchführen.

Unterstützung und Förderung gemeinnütziger Bestrebungen irgendwelcher Art, namentlich auf dem Gebiet der öffentlichen Wohlfahrt (wie beispielsweise Kultur- und Denkmalpflege, Wohneigentumsförderung; Fürsorge für unterstützungsbedürftige und -würdige Jugendliche, Betagte, Invalide; Errichtung von Spitälern und Heimen; wissenschaftliche Lehre und Forschung; Entwicklungshilfe; Unterstützung von Kirchgemeinden für Projekte gemeinnütziger Natur).

Stiftungsrat

Verena Gebauer, Uitikon, Präsidentin
Peter Hasler, Zürich, Vizepräsident
Andreas Bachmann, Zug, Mitglied
André K. Gebauer, Oberrieden, Mitglied
Hans Hebeisen, Affoltern am Albis, Mitglied und Sekretär

Kontrollorgane

Eidgenössisches Departement des Innern, Aufsichtsbehörde
TTR Turica Treuhand und Revisions AG Zürich, Revisionsstelle

Steuerbefreiung

Die Stiftung ist steuerbefreit

Sekretariat

Gebauer Stiftung
Zweierstrasse 129
8003 Zürich
Kontaktperson Hans Hebeisen
Telefon 044 307 70 72
Telefax 044 307 70 71
E-Mail info@gebauerstiftung.ch

 

Vergabungspraxis

Der Stiftungsrat bestimmt aufgrund der Zweckbestimmung sachliche Schwerpunkte, für welche er während einer gewissen Zeit Beitragsgesuche entgegennimmt. Es werden somit nicht laufend sämtliche möglichen Sachgebiete abgedeckt. In sich abgeschlossene Projekte oder Teilprojekte werden bevorzugt.


Aktuell bevorzugt der Stiftungsrat: An Einzelpersonen werden keine Beiträge ausgerichtet.


Einzureichende Informationen und Unterlagen


Name des zu finanzierenden Projekts


Kontaktdaten des Gesuchstellers

Informationen zum Gesuchsteller

Kurzdarstellung des Projekts (höchstens zwei A4-Seiten)


Kommunikation seitens der Stiftung

Wenn die Stiftung innert 2 Monaten auf einen Antrag nicht reagiert, gilt er als abgelehnt. Aus Spargründen erfolgt keine Mitteilung an den Gesuchsteller, und die Unterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Auf elektronisch eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

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© 2006 Gebauer Stiftung